Zwangsheirat

Zwangsheirat oder Zwangsehe bezeichnet eine Eheschließung, die gegen den Willen eines oder beider Heiratenden stattfindet – im Unterschied zur nur arrangierten Heirat, die zwar von Verwandten veranlasst oder von Ehevermittlern arrangiert wird, aber im Einverständnis mit dem Brautpaar stattfindet.

Als eine weitere Form der Zwangsehe gilt die Kinderheirat, da sie vor dem Erreichen der Ehemündigkeit eines der beiden Ehepartner abgeschlossen wird. Zu unterscheiden ist die Zwangsheirat von der Scheinehe, die sowohl unter Zwang, als auch in gegenseitigem Einvernehmen auf geschäftlicher Grundlage stattfinden kann.


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